Wir möchten Ihnen gern einmal die Unterschiede der Bezeichnungen Marmelade, Konfitüre und Gelee erläutern:

Marmelade
Marmelade dürfen nur Produkte heißen, die ausschließlich aus Zitrusfrüchten hergestellt werden. Der Fruchtanteil liegt bei 25 % bis 30 %. Marmelade enthält ca. 68 % Zucker. 

Konfitüre und Konfitüre 'extra'

Konfitüre kann aus einer oder mehreren Fruchtsorten hergestellt werden. Diese werden durch die Zugabe von Zucker haltbar gemacht. Für die Herstellung von 1000 Gramm Konfitüre 'einfach' werden mindestens 350 Gramm Früchte verwendet, bei Konfitüre 'extra' sind es mindestens 450 Gramm. Der Zuckeranteil beträgt bei beiden Produkten mindestens 63 %. 

Gelee und Gelee 'extra'
Gelees werden aus Fruchtsäften ohne jede Zugabe von Fruchtstücken gewonnen. Der Saftanteil von Gelee liegt bei mindestens 35 %, bei Gelee 'extra' sind es 45 %. Insgesamt enthalten beide Produkte mindestens 63 % Zucker.

Fruchtaufstrich
Fruchtaufstriche fallen nicht unter die Konfitüren-Verordnung. Sie dürfen also – anders als Marmelade und Co. – weniger als 60 % Zucker enthalten. Auch der Fruchtanteil ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Er kann zwischen 25 % und 70 % variieren.