Die zulässigen Ausgangsstoffe für alle Grappas sind identisch. Es handelt sich primär um Traubentrester aus der Weinerzeugung, aber auch um Traubentrester aus der Herstellung alkoholfreier Traubensäfte.

Sind die Trester bereits vollständig vergoren, können sie sofort gebrannt werden. Sind die Trester noch unvergoren oder nur teilvergoren, ist der enthaltene Zucker also noch nicht bzw. nicht vollständig in Alkohol umgewandelt, muss die Vergärung erst noch erfolgen. Hierzu werden die frischen und gesunden un- oder erst teilvergorenen Trester zunächst „eingeschlagen“, wie die Einbringung in Fässer oder andere Behältnisse genannt wird, in denen die Fermentation so dann unter Luftabschluss erfolgen kann.(Quelle: Wikipedia)

bei uns erhältlich:

* Grappa di Pinot Grigio Ambrata Monovitigno

* Grappa di Moscato

* Grappa Prosecco Riserva

* Grappa Chardonnay

* Grappa Bianca del Veneto